CURAPRO
Rentenstelle für Betriebliche Altersversorgung
Die CURAPRO Rentenstelle ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die professionelle Verwaltung von Renten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geht, und ist ein Service der OPTICURA Pensionsmanagement GmbH, Köln. Wir unterstützen Unternehmen und Unterstützungskassen, die bisher selbst ihre Renten verwalten und bieten spezialisierte Dienstleistungen in Bezug auf betriebliche Renten, Einmalzahlungen, Abfindungen und lebenslang laufende Leistungen.
Mit unserer langjährigen Expertise und umfassendem Know-how garantieren wir Ihnen einen effizienten und reibungslosen Service.
Anwartschaftsverwaltung
Rentenverwaltung
Zahlstelle
Verwaltung von betrieblichen Rentenleistungen,
Unterstützungskassen und Rentnergesellschaften
im Rahmen der Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
Service
Unser Dienstleistungspaket umfasst unter anderem:
- Anspruchsprüfung bei Rentenanträgen für Alters- und Hinterbliebenenrenten
- Rentenabrechnung: Berechnung und Auszahlung von Renten, Einmalzahlungen und Abfindungen.
- Meldewesen an die Sozialversicherungsträger: Anmeldung und Abmeldung bei den Krankenkassen sowie die Abführung der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner.
- Versand von Rentenbezugsmitteilungen und Lebensbescheinigungen: Regelmäßige Information Ihrer Rentner und der zuständigen Behörden.
- Durchführung von Rentenanpassungsprüfungen: Sicherstellung, dass Ihre Rentenzahlungen stets den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
- Berechnungen im betrieblichen Versorgungsausgleich: Im Falle einer Scheidung Ihrer Rentner erledigen wir die komplexen Berechnungen und Anpassungen, sowie den Schriftverkehr mit dem Familiengericht.
- Auf Wunsch Bereitstellung eines Zugangs zum Portalbereich für jeden teilnehmenden Leistungsempfänger, Bereitstellung der monatlichen digitalen Abrechnungsunterlagen.
- Auf Wunsch Übernahme des Zahlungsverkehrs
Ihr Nutzen
Mit der CURAPRO Rentenstelle profitieren Sie von:
- Entlastung: Wir übernehmen die komplexe Rentenverwaltung für Sie, so dass Sie sich auf Ihre Kerngeschäfte konzentrieren können.
- Kostenreduktion: transparente und günstige Personalfaktoren
- Sicherheit: Durch unsere Expertise und laufende Überprüfungen garantieren wir eine korrekte Rentenabwicklung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Zum Austausch von personenbezogenen Daten, Informationen und Unterlagen stellen wir Ihnen unseren Portalbereich zur Verfügung.
- Kompetente Beratung: Unser erfahrenes Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Lösungen für Ihre speziellen Bedürfnisse zu finden.
So starten Sie
Unser Prozess ist einfach und transparent gestaltet:
- Kontakt: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren.
- Beratungsgespräch: Wir erörtern gemeinsam Ihre Bedürfnisse, Möglichkeiten und unser Vorgehen.
- Umsetzung: Nachdem alle Details geklärt sind, übernehmen wir die komplette Verwaltung Ihrer Rentenangelegenheiten und vereinbaren einen Rahmenvertrag.
- Laufende Unterstützung: Auch nach der Übernahme der Rentenverwaltung stehen wir Ihnen kontinuierlich zur Seite.
Anpassungsprüfung laufender Betriebsrenten
In der heutigen Zeit, in der die Lebenserwartung steigt, die demografische Struktur sich wandelt und die Preise stetig steigen, wird der Werterhalt von Renten immer wichtiger. Die betriebliche Altersvorsorge spielt hierbei eine zentrale Rolle. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und hilft, den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Gemäß § 16 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob eine Anpassung der Betriebsrenten möglich ist, um die Kaufkraft der Renten zu erhalten. Diese Anpassungsprüfung muss die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers berücksichtigen und darauf abzielen, den Wert der Betriebsrenten vor dem Hintergrund von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten zu erhalten. Der § 16 BetrAVG stellt sicher, dass die Betriebsrenten ihren Wert behalten und somit einen wesentlichen Beitrag zur Alterssicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten. DIe Anpassungsprüfungspflicht entfällt, wenn die Renten mindestens um 1% jährlich angepasst werden.
Wird die Anpassungsprüfung unterlassen oder der Versorgungsempfänger nicht nach den gesetzlichen Vorgaben über das Ergebnis informiert, muss eine Anpassung zum nächsten Prüfungsstichtag nachgeholt werden.
Als Unternehmen, das sich auf die betriebliche Altersvorsorge spezialisiert hat, bieten wir Ihnen an, die notwendigen Berechnungen für die Anpassungsprüfung durchzuführen. Mit unserer Expertise und Erfahrung können wir unterstützend tätig werden, dass Sie als Arbeitgeber Ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Werterhalt der Renten Ihrer ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten. Unser Service unterstützt Sie dabei, die finanziellen Verpflichtungen genau zu erfassen und angemessene Anpassungen vorzunehmen, um die langfristige Zufriedenheit und Absicherung Ihrer Versorgungsempfänger zu gewährleisten.